Eine Mitgliedschaft in einem unserer Ortsvereine kann jeder Eigentümer von Häusern, Grundstücken und Eigentumswohnungen erwerben, der sich gemäß unseren Zielen zum gemeinschaftlichen Handeln verpflichtet fühlt.

Unter der Beratermarke RechtsRat werden Mitglieder zu allen Rechts- und Steuerberatungsfragen von Ihrem Ortsverein beraten.
Dies betrifft insbesondere:
Mietrecht, Betriebskostenrecht, Nachbarrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilien-Erbrecht, Baurecht, Immobilienkaufrecht, Steuerrecht, Baulichkeiten auf fremdem Grund & Boden, Prüfung und Gestaltung von Verträgen, Mieterhöhungen, Kündigungen etc., außergerichtliche Vertretung in Rechtssachen, Durchführung von Wohnungsabnahmen, Unterstützung bei der Vermietung leerstehender Mietobjekte.

Unter der Beratermarke WirtschaftsRat erhalten Mitglieder Informationen zu den Themenfeldern "Finanzieren und Versichern".
Dies können beispielsweise sein:
Mieter-Solvenzcheck, Immobilienversicherungen (Beratung und Vermittlung), Wertermittlung (Erstellung und Prüfung von Gutachten), Immobilienvermarktung im Internet, Wohnflächennachweis, Titel-Überwachungsservice, Beratung/Vertragsabschluss Gebäudesach- und Haftpflichtversicherung, Beratung/Vertragsabschluss Rechtsschutzversicherung für Vermieter.

Unter der Beratermarke BauRat erhalten Mitglieder Informationen zu den Themenfeldern "Bauen und Renovieren".
Dies können beispielsweise sein:
Bauüberwachung/Baubegleitung, Unterstützung bei Bauabnahmen.

Unter der Beratermarke HausRat erhalten Mitglieder Informationen zu den Themenfeldern "Technik und Energie".
Dies können beispielsweise sein:
Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, Energieberatung, Energieausweis, Bauschadenermittlung, Immobilienverwaltung
Der Sächsische Staatsminister des Inneren, Herr Markus Ulbig, stellte am 21. Februar 2012 dem Sächsischen Kabinett die Neukonzeption des Umgangs mit Elementarschadensereignissen im Freistaat vor.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat die Konditionen der Landeswohnungsbauprogramme „Wohneigentum“ und „Energetische Sanierung“ erneut verbessert. Die hierfür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen wurden am 10. Februar 2012 wirksam. Die Richtlinien stehen am Ende des Artikels zum Download bereit.